Die Bundesregierung verweist in der Frage von etwaigen Steuererhöhungen zur Rückzahlung des 2022 eingerichteten Sondervermögens Bundeswehr und des nun geplanten Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) auf den Haushaltsgesetzgeber. Dieser werde „zum gegebenen Zeitpunkt“ darüber entscheiden, heißt es in einer Antwort (21/908) auf eine Kleine Anfrage (21/697) der Fraktion Die Linke.
