Am 20.7.2025 hat das DRSC ein weiteres Schreiben an die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) übermittelt, dass unter www.drsc.de abrufbar ist. Darin bezieht sich das DRSC auf den Brief der EU-Kommissarin Albuquerque vom 1.7.2025 an die EFRAG und weist auf eine entsprechende Erwartungshaltung hin, die sich insbesondere in der Anwendungspraxis bezüglich der Datenpunktezahl herausgebildet hat. Der Erfolg der ESRS-Überarbeitung hänge entscheidend davon ab, dass im Vergleich zum aktuellen delegierten Rechtsakt (ESRS Set 1) keine neuen bzw. zusätzlichen Anforderungen hinzukommen. Dies hatte EU-Kommissarin Albuquerque im o. g. Brief priorisiert. Daher sollten die demnächst zur Konsultation veröffentlichen ESRS-Entwürfe keinen Zweifel an der Umsetzung dieser Vorgabe lassen. Grundlage des aktuellen DRSC-Schreibens an die EFRAG ist die Diskussion des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) im Juli. Der FA NB hatte dabei die öffentlichen Arbeitspapiere der EFRAG-Gremien (ESRS-Entwürfe V1.6) erörtert.
(www.drsc.de vom 21.7.2025)