BGH, Urteil vom 18.6.2025 – I ZR 99/24
Angaben eines Rechtsanwalts in einem an eine Privatperson gerichteten Inkasso-schreiben zum Namen seines Auftraggebers sowie zum Grund und zur Höhe der geltend gemachten Forderung stellen regelmäßig keine geschäftliche Handlung des Rechtsanwalts dar.
(Amtlicher Leitsatz)