„Die Quellensteuer wirkt vom Konzept her einfach, aber es gibt zahlreiche Fallstricke, die Konzerne beachten müssen:
Wir haben im internationalen Kontext drei Quellensteuerarten, die eins gemeinsam haben: Der inländische Unternehmer, der diese Zahlung leistet, muss die Quellensteuern einbehalten, fristgerecht abführen und fristgerecht elektronisch anmelden.
Es wird häufig übersehen, dass Verträge quellensteuerpflichtige Rechteanteile mitumfassen.
Oft ist es schwierig zu erkennen, welcher Anteil einer Vergütung auf die Rechteüberlassung entfällt.
Oft wird verkannt, dass in Deutschland auch beim Total Buy Out ein Rechtskauf beim Urheberrecht nicht möglich ist.“
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt im Gespräch mit Lukas Kawka, Partner bei Grant Thornton zu „aktuellen Praxisproblemen der Quellensteuer“.
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