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Europäische Kommission: „Quick Fix“ zum ersten Satz der ESRS

Die am 11.7.2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Delegierte Verordnung (sog. „Quick Fix“) zur Änderung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) verfolgt das Ziel, Unternehmen der sog. ersten Welle der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch verlängerte und erweiterte Übergangsvorschriften zu einzelnen Angabe- pflichten innerhalb der ESRS für die Berichts- jahre 2025 und 2026 zu entlasten. Neben der Delegierten Verordnung und deren Anhang wurde eine Übersicht der Änderungen veröffentlicht. Die Delegierte Verordnung unterliegt nun der mindestens zweimonatigen Prüfung („scrutiny period“) durch das Europäische Parlament und den Rat. Die im Rahmen des Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeit ebenfalls angekündigte Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS wird aktuell durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) vorbereitet und steht somit neben dem am 11.7.2025 veröffentlichen „Quick Fix“.

(IDW Aktuell vom 11.7.2025)

  • Weitere Informationen dazu auch unter www.drsc.de vom 11.7.2025.