Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sollen künftig mehr Dokumente als elektronische Dokumente übermittelt werden können. Der elektronische Rechtsverkehr soll gestärkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 9.7.2025 veröffentlicht hat. Der Gesetzentwurf sieht dazu im Einzelnen folgende Inhalte vor:
- Reduzierung der Zahl der hybriden Anträge und Aufträge in der Zwangsvollstreckung.
- Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs.
- Digitaler Vollmachtsnachweis.
Gelegenheit zur Stellungnahme für interessierte Kreise besteht bis zum 1.8.2025. Vgl. im Übrigen die vollständige PM.
(BMJV, PM Nr. 33/2025 vom 9.7.2025)