BGH, Urteil vom 20.3.2025 – III ZR 261/23
Zu den Voraussetzungen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums beim Betreiben unerlaubter Einlagengeschäfte nach dem Kreditwesengesetz, wenn sich der Täter während eines gegen ihn wegen Verstoßes gegen § 32 Abs. 1 KWG geführten Ermittlungsverfahrens zur Gestaltung eines zukünftig erlaubnisfreien Anlagemodells an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wendet.
(Amtlicher Leitsatz)