Der Bundestag hat am Donnerstag, 28.1.2021, den Entwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (19/24226) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/26247) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen dieses sogenannte Registermodernisierungsgesetz. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/26273) vor.
Abgelehnt wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verfassungskonforme Registermodernisierung – ohne steuerliche Identifikationsnummer“ (19/24641). Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „E-Government entschlossen vorantreiben – Registermodernisierung verfassungskonform umsetzen“ (19/25029). CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen, FDP, Die Linke und die Grünen für den Antrag. Auch dazu lagen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses vor (19/26247).
Erstmals beraten wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Registermodernisierung – Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes zurückziehen und Steuer-Identifikationsnummer als behördenübergreifendes Personenkennzeichen verwerfen“ (19/26232). Der Antrag wurde zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen.
Mit dem Gesetzesbeschluss soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“.
Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“, so die Bundesregierung. Für die Transparenz wird ein „Datencockpit“ aufgebaut, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.
(Quelle: sto/29.1.2021, www.bundestag.de)