Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.1.2021 – 10 K 2192/17 E – entschieden:
Erfasst eine Sportunfähigkeitsversicherung eines Profi-Fußballers vom Versicherungsumfang auch Unfälle und Erkrankungen im privaten Bereich, so gehören die Aufwendungen zum Bereich der privaten Lebensführung und stellen keine Werbungskosten dar.
(Leitsatz der Redaktion)
Volltext BB-Online BBL2021-341-5