Am 8.1.2025 hat die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen den unter https://finance.ec.euro pa.eu abrufbaren Entwurf eines Berichts mit Empfehlungen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten in die Umwelttaxonomie und zur Änderung von technischen Bewertungskriterien bereits erfasster Wirtschaftstätigkeiten veröffentlicht. Dieser Entwurf kann bis zum 5.2.2025 öffentlich kommentiert werden. Der Entwurf stellt kein Rechtsdokument und keine offizielle Position der Europäischen Kommission dar. Die Plattform dient aber als Expertengremium, welches die Europäische Kommission berät. Deshalb wird der Bericht nach der Konsultation von der Plattform finalisiert und anschließend der Europäischen Kommission übergeben. Im Anschluss wird die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt erlassen, der die im Bericht enthaltenen Empfehlungen zumindest teilweise umsetzen und die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 und die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 ändern wird. Voraussichtlich wird auch dieser delegierte Rechtsakt vor seinem Erlass und seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblattöffentlich konsultiert werden. Das DRSC hat im Dezember 2024 ein aktualisiertes und unter www.drsc.de abrufbares Briefing Paper zu den Berichtspflichten der Umwelttaxonomie-VO veröffentlicht.
(www.drsc.de vom 9.1.2025)