Der BFH hat mit Urteil vom 16.9.2020 – II R 33/19 – entschieden:
1. NV: Die grunderwerbsteuerrechtlichen Grundsätze über die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften finden im Schenkungsteuerrecht keine Anwendung.
2. NV: Wer lediglich über einen Eigentumsverschaffungsanspruch verfügt, aber nicht Eigentümer ist, kann das Eigentum nicht im Wege der Schenkung übertragen.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2021-213-2