Der BFH hat mit Urteil vom 16.9.2020 – II R 49/17 – entschieden:
Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2021-213-1