Nachdem der Bundesrat In einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung am 18.1.2021 die Novelle des digitalen Wettbewerbsrechts (GWB-Digitalisierungsgesetz) gebilligt hat, wurde das Gesetz noch am gleichen Tag dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2021, 2 ff.). Es ist damit nach Art. 13 Abs. 3 (überwiegend) am 19.1.2021 in Kraft getreten.
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