Dr. Torsten Moser, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des IDW, hat – ergänzend zur Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU: „Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen“ – in einer unter wwww.idw.de abrufbaren Stellungnahme die Auffassung des IDW in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages dargelegt. Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Bereits die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingesetzte Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“, an der das IDW mit Dr. Torsten Moser beteiligt war, regte an, das historisch gewachsene, aber zunehmend als ineffizient und bürokratisch erkannte Regelungsgeflecht zu bereinigen. Dieses Regelungsgeflecht sei insbesondere in den vergangenen Jahren unter der Prämisse der Einzelfallgerechtigkeit gewachsen, was an vielen Stellen zur Durchbrechung der Systematik des Steuerrechts führe. Gerade die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Hier spricht sich das IDW klar dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Dazu gehöre bspw. die – unter Beibehaltung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes – Verringerung von Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Gleichwohl könnten in begründeten Fällen gesonderte steuerliche Vorschriften zur Nutzung von Lenkungsfunktionen angewandt werden. Diese seien allerdings zielgenau und zeitlich begrenzt vorzunehmen, um so tatsächliche Investitionsanreize, bei gleichzeitiger Vermeidung von Mitnahmeeffekten, zu setzen. Des Weiteren begrüßt das IDW die Vorschläge zur Reduzierung der Mindestbesteuerung. Aus Sicht des IDW sollte grundsätzlich überlegt werden, die Mindestbesteuerung komplett abzuschaffen. Darüber hinaus unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung. Ziel sollte eine veranlagungsnahe Betriebsprüfung sein. Durch angemessene und wirksame Tax-Compliance-Management-Systeme könnten sowohl die Anzahl der prüfungsrelevanten Einheiten als auch der zu prüfenden Themen risikoorientiert ausgewählt und somit zur Beschleunigung des Verfahrens und damit zur Rechtssicherheit beitragen. Zudem weist das IDW darauf hin, dass gerade auch vor dem Hintergrund des (beginnenden) Fachkräftemangels ein neues Miteinander bedacht werden müsse und überlegt werden sollte, wo Aufgaben neu verteilt werden können. So böte es sich an, in bestimmten Fällen wie bspw. der Forschungszulage, prüfende Dritte einzubinden, um die Finanzverwaltung zu entlasten und Prozesse zu beschleunigen.
(IDW Aktuell vom 16.10.2024)