Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 30.8.2204 einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) veröffentlicht.
Der Entwurf sieht vor, dass die Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlichen müssen. Der Geschäftsverteilungsplan dient der Wahrung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf den „gesetzlichen Richter“: Dort ist jährlich im Voraus festgelegt, welcher Richter bzw. welcher Spruchkörper (Kammer, Senat) für welche richterliche Aufgabe zuständig ist. Bislang gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen im Internet; Gerichte handhaben die Veröffentlichung unterschiedlich. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, Personen vom Schöffenamt auszuschließen, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Bisher lag die Schwelle bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten.
Der Referentenentwurf wurde am 30.8.2204 an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise sowie alle Bürgerinnen und Bürger haben nun Gelegenheit, bis zum 4.10.2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
(BMJ, PM Nr. 76/2024 vom 30.8.2024)