Prof. Dr. Roland Wacker, Vorsitzender Richter am BFH, tritt mit Ablauf des Monats Dezember in den Ruhestand.
Der gebürtige Stuttgarter begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften im Jahr 1983 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg. 1985 wechselte er als Referent an das dortige Finanzministerium, dem er – unterbrochen durch eine dreijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BFH – bis zu seiner Ernennung zum Richter am BFH am 8.1.1998 angehörte.
Das Präsidium des Gerichts wies ihn dem für die Besteuerung von Personengesellschaften und Einkünften aus Kapitalvermögen zuständigen VIII. Senat zu. Mit der Besteuerung von Personengesellschaften blieb er auch nach seinem Wechsel in den IV. Senat im Jahr 2006 befasst. Seit Juni 2011 war er Mitglied des vorwiegend mit Verfahren betreffend Internationales Steuerrecht, Körperschaft- und Umwandlungssteuerrecht zuständigen I. Senats, dessen Vorsitz er am 1.4.2016 übernahm.
Roland Wacker hat als Revisionsrichter eine Vielzahl grundlegender und richtungsweisender Entscheidungen der vorgenannten Fachsenate und des Großen Senats maßgebend mitbestimmt. Über seine spruchrichterliche Tätigkeit hinaus hat er sich für die Belange des BFH eingesetzt, so war er mehrere Jahre Mitglied im Präsidium des BFH.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Professor Wacker seit vielen Jahren an der Universität Hohenheim Lehrbeauftragter an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und wurde dort 2018 zum Honorarprofessor ernannt. Der steuerlichen Fachwelt ist er außerdem als Autor eines Standardkommentars zum Einkommensteuergesetz sowie als Mitherausgeber einer Fachzeitschrift für Internationales Steuerrecht bekannt.
(Quelle: PM BFH Nr. 61/20 vom 30.12.2020)