© IMAGO / Pro Shots

BGH: Abweisung der Klage von Martin Kind gegen seine Abberufung als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH

BGH, Urteil vom 16.7.2024 – II ZR 71/23

GmbHG § 46; AktG § 241 Nr. 3

Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH, die gegen die in der Satzung festgelegte, nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhende Kompetenzverteilung verstoßen, sind lediglich anfechtbar.

GmbHG § 46 Nr. 5, § 53

Die Abberufung eines Geschäftsführers durch die nach der Satzung dafür nicht zuständige Gesellschafterversammlung ist keine zustandsbegründende Satzungsdurchbrechung.

(Amtliche Leitsätze)