BFH, Beschluss vom 3.5.2024 – XI B 73/23
1. NV: Leistungen Dritter, die umsatzsteuerrechtlich als eigenständige Leistungen neben dem steuerfreien Umsatz zu betrachten sind, sind nicht gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.
2. NV: Dies gilt auch für den Fall, dass die grundstücks- oder erbbaurechtsübertragende Person und die bauwerkserrichtende Person personell verflochten sind.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2024-1237-3