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BGH: Voraussetzungen einer Berufungszurückweisung gem. § 522 Abs. 2 ZPO

BGH, Beschluss vom 16.4.2024 – II ZR 70/23

Dem Berufungsgericht ist es verwehrt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und dadurch eine Klageänderung für wirkungslos zu erachten, wenn das Erstgericht die erstinstanzliche Antragstellung durch einen Hinweis auf seine im Urteil aufgegebene Rechtsauffassung veranlasst hatte.

(Amtlicher Leitsatz)