Der BFH hat mit Urteil vom 23.9.2020 – XI R 34/19 – entschieden:
Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wirkt auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2021-22-8