Die Verlegung des Satzungssitzes einer GmbH in das Ausland kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.3.2024 – 7 W 10/24
(Amtlicher Leitsatz)
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Die Verlegung des Satzungssitzes einer GmbH in das Ausland kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.3.2024 – 7 W 10/24
(Amtlicher Leitsatz)