© IMAGO / Westend61

BFH: Verfahrensmangel aufgrund einer unterlassenen Übersendung einer Anlage zur Klagebegründung – Die Entscheidung wurde nachträglich zur Auswertung bestimmt

Beschluss vom 01. Februar 2022, VII B 135/21

ECLI:DE:BFH:2022:B.010222.VIIB135.21.0

NV: Unterlässt es das Finanzgericht (FG), dem Beklagten eine von der Klägerin als Anlage zur Klagebegründung vorgelegte und für die Entscheidung des FG maßgebliche Unterlage zu übersenden, liegt darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung.

(Amtlicher Leitsatz)