FG Hessen, Urteil vom 23.3.2023 – 3 K 240/22, Nichtzulassungsbeschwerde BFH II B 27/23
Ist nicht mehr eindeutig bestimmbar, was von der Feststellung genau umfasst sein soll, weil in einem Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes zum Zwecke der Erbschaftsteuer ein Grundstück so fehlerhaft bezeichnet wird, so ist der Bescheid nichtig und kann ohne Zustimmung des Betroffenen von Seiten der Finanzbehörde aufgehoben werden.
(Leitsatz der Redaktion)