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ESMA: Leitlinien für die Aufsicht über Nachhaltigkeitsinformationen

-tb- Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat einen Entwurf von Leitlinien für die Aufsicht über Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Diese sollen sicherstellen, dass die zuständigen nationalen Behörden die Nachhaltigkeitsinformationen börsennotierter Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und des Artikels 8 der Taxonomie-Verordnung einheitlich beaufsichtigen. Die PM ist unter https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-consults-draft-guidelines-supervision-corporate-sustainability abrufbar. Kommentare werden bis zum 15.3.2024 erbeten.