Die Menschenwürde steht über der Meinungsfreiheit. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem Beschluss zufolge entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Kündigung wegen einer grob menschenverachtenden Äußerung. Diese hält das Gericht für rechtens. Der vom Beschwerdeführer geltend gemachte Anspruch auf ein freies Äußerungsrecht stehe dahinter zurück.
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