Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW PH 9.400.3 zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben überarbeitet. Die IDW-Verlautbarung fasst nun verschiedene Veröffentlichungen zusammen. Aufgenommen wurden insbesondere die Mustervermerke im Format des IDW PS 400 n.F., Erörterungsergebnisse, die bislang nur als Sitzungsberichterstattung des ÖFA verfügbar waren, sowie einschlägige Passagen aus dem kürzlich verabschiedeten Fachlichen Hinweis des ÖFA „Heterogene Bilanzierungsregeln der öffentlichen Hand und Aussagekraft des Bestätigungsvermerks“. Eine Veröffentlichung erfolgt in Heft 12/2020 der IDW Life. Des Weiteren hat der ÖFA beschlossen, den IDW PH 9.450.1 aufzuheben. Dieser IDW-Prüfungshinweis regelt die Berichterstattung über die Prüfung öffentlicher Unternehmen und den Umgang mit Richtlinien von Aufsichtsbehörden für die Gliederung und den Inhalt des Prüfungsberichts. In der Praxis gibt es nur noch wenige Anwendungsfälle in einzelnen Bundesländern. Da kein Regelungsbedarf mehr gesehen wird, hat der ÖFA auf eine Aktualisierung verzichtet und den IDW PH 9.450.1 aufgehoben.
(IDW Aktuell vom 19.11.2020)