Die EU-Kommission hat die Standardvertragsklauseln, die bei internationalen Datentransfers angewendet werden, modernisiert und am 13.11.2020 ihre Entwürfe veröffentlicht. Dabei hat sie auch die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 berücksichtigt.
„Internationale Datenflüsse sind das Herzblut einer modernen Wirtschaft“
Die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, sagte: „Internationale Datenflüsse sind das Herzblut einer modernen Wirtschaft. Mit diesem aktualisierten Instrument wollen wir das hohe Niveau des Schutzes unserer persönlichen Daten gewährleisten, unabhängig davon, wo sie sich befinden.“ Die Kommission habe nach dem Schrems-II-Urteil nicht bei Null angefangen, fügte EU-Justizkommissar Didier Reynders hinzu. „Wir haben bereits intensiv daran gearbeitet, die bestehenden Standardvertragsklauseln zu modernisieren und sicherzustellen, dass sie den modernen Geschäftsrealitäten entsprechen.“ Standardvertragsklauseln (SCCs) sind das am häufigsten verwendete Instrument für internationale Datentransfers, auch für transatlantische Datenflüsse. Die europäische Datenschutzverordnung (GDPR) bietet ein breites Instrumentarium für internationale Datentransfers und Standardvertragsklauseln, die Unternehmen verwenden können.
Zwei Entwürfe zu Muster-Datenschutzklauseln veröffentlicht
Die Kommission hat zwei Entwürfe von Muster-Datenschutzklauseln veröffentlicht: – eine zu Standardvertragsklauseln zwischen für die Verarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern mit Sitz in der EU und – die andere über die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer. Die Entwürfe der Klauseln wurden dem Europäischen Datenschutzrat und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Stellungnahme übermittelt. Nach Berücksichtigung dieser Stellungnahmen sowie des Ergebnisses der vierwöchigen öffentlichen Konsultation werden die Schlussklauseln von der Kommission angenommen, nachdem sie von den Vertretern der Mitgliedstaaten im sog. Komitologieverfahren grünes Licht erhalten hat. Die aktualisierten Klauseln werden durch die vom Europäischen Datenschutzrat ausgearbeiteten Leitlinien ergänzt, die am 11.11.2020 veröffentlicht wurden.
(Meldung EU-Kommission vom 13.11.2020)