Die bisher entstehenden steuerlichen Nachteile bei einer zu günstigen Vermietung von Wohnraum sollen auf Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen beschränkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf (19/23677) zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Vermeidung steuerlicher Benachteiligung bei sozialverträglicher Vermietung.
Darin heißt es, wenn Vermieter sehr günstig vermieten würden, müssten sie mit steuerlichen Nachteilen rechnen. So könnten sie Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur noch anteilig abziehen, wenn die Miete unter 66 Prozent der ortsüblichen Miete liege. Ein Vermieter erleide also steuerliche Nachteile, wenn er zu günstig vermiete. „Durch die derzeitige Rechtslage werden also Vermieter von Wohnraum mit sehr günstigen Mieten dafür bestraft beziehungsweise es besteht ein Anreiz für Vermieter, Mieterhöhungen vorzunehmen. Damit konterkariert die derzeitige Rechtslage das politische Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen beziehungsweise zu erhalten“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 1167/2020 vom 29.10.2020)