Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen am IFRS für KMU vorgeschlagen, um eine Angleichung an ähnliche Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern zu erreichen. Die Änderungen an IAS 12 wurden im Mai 2023 herausgegeben. Damit reagiert der IASB auf die Bedenken der Stakeholder hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Modellregeln der Säule-2 auf die Bilanzierung von latenten Steuern.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden Folgendes einführen:
- eine vorübergehende Ausnahme von den Vorschriften zur Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der Säule-2 sowie von den Vorschriften zur Angabe von Informationen, die andernfalls nach den para. 29.39-29.41 des Standards IFRS für KMU erforderlich wären;
- gezielte Offenlegungspflichten für betroffene KMU in Perioden, in denen Rechtsvorschriften der Säule-2 in Kraft sind; und
- Klarstellung, dass „andere Ereignisse“ im Angabeziel im para. 29.38 des Standards solche Rechtsvorschriften der Säule-2 umfassen, die bereits verabschiedet wurden oder in Kürze verabschiedet werden (enacted or substantively enacted).
Der Standardentwurf kann bis zum 17.7. 2023 kommentiert werden. Der IASB strebt an, alle Änderungen im dritten Quartal 2023 abzuschließen, vorbehaltlich der Kommentare zum Standardentwurf.
Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung: Pressemitteilung des IASB