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BFH: Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

BFH, Urteil vom 9.3.2023 – IV R 25/20

§ 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2023-983-1