-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Aktualisierung zur Rechnungslegung zum Unterthema 350-60 „Immaterielle Vermögenswerte, Goodwill und Weitere, Kryptovermögenswerte“ vorgeschlagen. Die Anpassung soll die Anforderungen an die Bilanzierung und Offenlegung von Kryptovermögenswerten verbessern. Die PM ist unter https://fasb.org/page/getarticle?uid=fasb_Media_Advisory_03-23-23 abrufbar. Kommentare werden bis zum 6.6.2023 erbeten.
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