BGH, Urteil vom 8.12.2022 – IX ZR 175/21
Die Herstellung einer Aufrechnungslage ist nicht allein deshalb inkongruent, weil die Aufrechnungsbefugnis in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden ist.
(Amtlicher Leitsatz)