Das Landgericht Braunschweig hat die Anklage gegen Martin Winterkorn im sogenannten Dieselskandal zugelassen. Fast genau fünf Jahre nach dem Auffliegen des Betrugs bei Dieselmotoren im September 2015 sieht das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht, definiert als eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit, wegen gewerbs- und bandenmässigen Betrugs als gegeben an. Verhandelt wird vor der 6. grossen Strafkammer, einer Wirtschaftsstrafkammer, des Landgerichts. Der Beginn der öffentlichen Verhandlung steht noch nicht fest.
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