Mit Urteil vom 14.9.2022 – T 604/18 – hat das Gericht der Europäischen Union weitgehend den Beschluss der Kommission bestätigt, wonach Google den Herstellern von Android-Mobilgeräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt hat, um die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken. Um Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung besser Rechnung zu tragen, hält das Gericht es jedoch im Anschluss an Erwägungen, die in einigen Punkten von denen der Kommission abweichen, für angebracht, gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 4,125 Mrd. Euro zu verhängen. Bei der zunächst von der Kommission verhängten Geldbuße i. H. v. fast 4,343 Mrd. Euro handelte es sich um die höchste jemals in Europa von einer Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbuße.
(PM EuG Nr. 147/2022 vom 14.9.2022)