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EuGH: Holdinggesellschaft – Ausgaben im Zusammenhang mit einem in Form einer Sacheinlage an Tochtergesellschaften erbrachten Gesellschafterbeitrag – überwiegend steuerfreie Tätigkeiten der Tochtergesellschaften

Der EuGH hat mit Urteil vom 8.9.2022 – C-98/21 – entschieden:

Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit deren Art. 167 ist dahin auszulegen, dass einer Holdinggesellschaft, die steuer-pflichtige Ausgangsumsätze an Tochtergesellschaften ausführt, das Recht auf Vorsteuerabzug für Leistungen, die sie von Dritten bezieht und gegen die Gewährung einer Beteiligung am allgemeinen Gewinn in die Tochtergesellschaften einlegt, nicht zusteht, wenn erstens die bezogenen Eingangsleistungen nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den eigenen Umsätzen der Holdinggesellschaft, sondern mit den weitgehend steuerfreien Tätigkeiten der Tochtergesellschaften stehen, zweitens diese Eingangsleistungen in den Preis der an die Tochtergesellschaften erbrachten steuerpflichtigen Umsätze keinen Eingang finden und drittens diese Leistungen nicht zu den allgemeinen Kostenelementen der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der Holdinggesellschaft gehören.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2022-2133-1