Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der „Sendelizenz“ aus.
![](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2022/07/television-g19d596abc_1920-820x410.jpg)