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EP/EU-Rat: Einigung bei Digital Markets Act – strenge Regeln für sog. Gatekeeper

Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben am 24.3.2022 eine politische Einigung über das Gesetz über digitale Märkte erzielt. Die Verordnung, der die Gesetzgeber nun nach etwas mehr als einem Jahr zugestimmt haben, gehört zu den weltweit ersten Initiativen, um die Macht der größten Digitalunternehmen als „Gatekeeper“ (Torwächter im Internet) umfassend zu regulieren. Das Gesetz über digitale Märkte wird für Unternehmen gelten, die als Torwächter an der schmalen Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern fungieren und manchmal sogar ganze Ökosysteme kontrollieren, die aus verschiedenen Plattformdiensten wie Online-Marktplätzen, Betriebssystemen, Cloud-Diensten oder Online-Suchmaschinen bestehen (sog. Gatekeeper). Diese Gatekeeper werden einer Reihe eindeutig bestimmter Verpflichtungen und Verbote unterworfen, die unter Bezugnahme auf die unfairsten Marktpraktiken oder jene Praktiken festgelegt werden, die Hindernisse für andere Unternehmen schaffen oder verstärken. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Bestreitbarkeit der von Gatekeepern erbrachten digitalen Dienste zu gewährleisten. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz über digitale Märkte ein wirksamer Durchsetzungsmechanismus geschaffen, der eine rasche Einhaltung präziser Verpflichtungen gewährleistet.

Das Gesetz über digitale Märkte ist Teil der ehrgeizigen Reform des digitalen Raums – zusammen mit dem Gesetz über digitale Dienste, das ein sicheres und verantwortungsvolles Online-Umfeld gewährleisten soll. Zusammengenommen werden mit diesem Paket umfassende neue Vorschriften für alle digitalen Dienste erlassen, einschließlich sozialer Medien, Online-Marktplätze und anderer Online-Plattformen, die in der EU tätig sind. Es ist ein zentrales Element der europäischen Digitalstrategie, mit der Europa für das digitale Zeitalter gerüstet werden soll.

Das Gesetz über digitale Märkte wird die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts auf EU- und nationaler Ebene ergänzen. Die neuen Vorschriften lassen die Umsetzung des EU-Wettbewerbsrechts und die nationalen Wettbewerbsvorschriften in Bezug auf einseitiges Verhalten unberührt.

Die zwischen den beiden Gesetzgebern erzielte politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich verabschiedet werden. Nach der Annahme wird das in Form einer Verordnung erlassene Gesetz über digitale Märkte in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein und sechs Monate nach dem Inkrafttreten Geltung erlangen.

(Newsletter EU-Kommission vom 25.3.2022)