Der BFH hat mit Urteil vom 14.12.2021 – VII R 14/19 – entschieden:
NV: Eine Herabsetzung der Haftungsschuld für Säumniszuschläge wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners kommt nur in Betracht, wenn der Haftungsschuldner spätestens im Einspruchsverfahren substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat, dass der Steuerschuldner überschuldet und zahlungsunfähig gewesen ist.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2022-725-6