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BFH: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 25.7.2019 als NV-Entscheidung abrufbar

Der BFH hat mit Urteil vom 3.4.2019 – VI R 46/17 – entschieden:

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2022-725-2