Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine neue Fassung des IDW-Standards „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11)“ verabschiedet.
Dabei wird insbesondere die mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) am 1.1.2021 in Kraft getretene Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO (in aller Regel 24 Monate) und der Überschuldung gemäß § 19 InsO (12 Monate) berücksichtigt.
Die Änderungen waren bereits Gegenstand des Entwurfs der Neufassung, für die der Hauptfachausschuss des IDW die vorzeitige Anwendung empfohlen hatte. Im Vergleich zum IDW ES 11 n. F. werden im IDW S 11 nun auch aktuelle BGH-Urteile zur Zahlungseinstellung berücksichtigt.
Die Veröffentlichung erfolgt in Heft 1/2022 der IDW Life.
(IDW Aktuell vom 6.1.2022)