Im Prozess um die Versetzung einer Krankenschwester, die regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte, hat das Landesarbeitsgericht Hamm die Berufung der Frau zurückgewiesen (Az.: 18 Sa 726/21).
Die langjährig beschäftigte Krankenschwester war auf eine andere Station versetzt worden, nachdem sie jeweils 30 Minuten Maskenpause nach eineinviertel Stunden unter einer FFP2-Maske verlangt hatte. Sie hatte die Reaktion des Arbeitgebers als Zwangsversetzung kritisiert und die Rücknahme verlangt.
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