Der VGH Mannheim hat mit Beschluss vom 17.12.2021 – 1 S 3670/21 – einem Eilantrag eines Studenten gegen die 2G-Regelung an Hochschulen stattgegeben und § 2 Abs. 5 der CoronaVO Studienbetrieb des Wissenschaftsministeriums vorläufig außer Vollzug gesetzt. Hingegen blieb der Antrag des Studenten gegen die Kontaktbeschränkungen für Nicht-Immunisierte und die Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen für Nicht-Immunisierte erfolglos. Der Beschluss ist unanfechtbar. (PM VGH Mannheim vom 17.12.2021)
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