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BFH: Fortbildung des Rechts; steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen einer GbR und einem ihrer Gesellschafter

Der BFH hat mit Beschluss vom 16.11.2021 – IX B 37/21 – entschieden:

NV: Ein Mietvertrag zwischen einer GbR und einem ihrer Gesellschafter ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn und soweit diesem das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen ist.

(Amtlicher Leitsatz)