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EU: Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

Die Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2021 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (Text von Bedeutung für den EWR) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABlEU 2021, L 429, S. 1 am 1.12.2021 veröffentlicht. Die dazugehörige PDF-Datei ist auf der Seite der EU abrufbar.

(Quelle: ABlEU vom 1.12.2021, L 429, 1)