Die Kommission für Qualitätskontrolle hat für eine gemischte Praxis (Prüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse) den Abschluss der Auswertung des Qualitätskontrollberichtes beschlossen.
Darüber hinaus beriet die Kommission für Qualitätskontrolle über drei Löschungen von Eintragungen als gesetzlicher Abschlussprüfer aus dem Berufsregister wegen wesentlicher Mängel des Qualitätssicherungssystems und nach einem Widerruf des Prüfungsurteils durch den Prüfer für Qualitätskontrolle.
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