Der BFH hat mit Urteil vom 6.5.2021 – II R 46/19 – entschieden:
1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist.
2. Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht entgegen, wenn der Er-werber den Baufortschritt angemessen fördert.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext:BB-ONLINE BBL2021-2837-2