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DRSC: Bericht über die 107. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 28./29.10.2021

Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Fachausschuss International Financial Reportung Standards (IFRS-FA) erstmals mit dem EFRAG Diskussionspapier „Better Information on Intangibles – Which is the best way to go?“. Im Ergebnis seine Erstbefassung befürwortete der IFRS-FA die Abgabe einer DRSC-Stellungnahme, dessen Federführung der künftige FA „Finanzberichterstattung“ übernehmen soll. Der neue FA „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ soll über den Meinungsbildungsstand fortlaufend informiert und bei Bedarf in die Diskussion einbezogen werden.

Weiterhin beschloss der IFRS-FA die Durchführung einer öffentlichen Diskussion im ersten Quartal 2022. Diese soll über das Diskussionspapier hinaus auch weitere aktuelle Standardsetzungsinitiativen zu immateriellen Werten – insbesondere die CSRD-Vorschläge (einschließlich ggf. weiterführender Arbeiten der EFRAG Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS)) sowie das sich abzeichnende IASB Forschungsprojekt zu immateriellen Werten – thematisieren.

Anschließend setzte der IFRS-FA die Erörterung des Entwurfs einer Stellungnahme zum IASB ED/2021/3 Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach (Proposed Amendments to IFRS 13 and IAS 19) fort. Im Fokus der Diskussionen standen dabei die Antwortentwürfe zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 und den vorgeschlagenen Leitlinien des IASB zur künftigen Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften. Darüber hinaus erörterte der IFRS-FA seine Gesamtposition zu den Vorschlägen des IASB.

Insgesamt äußerte sich der IFRS-FA konstruktiv kritisch zum IASB-Entwurf. Der vorgeschlagene neue Ansatz zur Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften (insb. die vorgeschlagene Strukturierung der Angabevorschriften durch Angabeziele) sei zu unterstützen. Gleichwohl ist an der Umsetzung in Form der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 und IFRS 13 im Detail Kritik zu üben. Auf Basis der Diskussionen wird der Entwurf der Stellungnahme an den IASB überarbeitet. Die Diskussion des Stellungnahmeentwurfs wird in der kommenden FA-Sitzung fortgesetzt.

Ebenfalls erstmalig informierte sich der IFRS-FA über den vom IASB veröffentlichten Post-implementation Review IFRS 9 Financial Instruments Classification and Measurement. Der IFRS-FA hat in dieser Sitzung einige Abschnitte des IASB-Konsultationsdokuments bereits tiefgehend diskutiert und erste Meinungen dazu geäußert. Die vom IASB jeweils unter „Spotlights“ erwähnten Anwendungsfälle hat der IFRS-FA als relevant und problemlösungsbedürftig bestätigt. Die bisherigen Meinungsäußerungen sollen Basis für die nun bevorstehende Diskussion in der DRSC-AG Finanzinstrumente sein. In der nächsten FA-Sitzung wird die Diskussion fortgesetzt.

Abschließend informierte sich der IFRS-FA über die Inhalte des IASB ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosuresund erörterte erstmalig die Vorschläge des IASB-Standardentwurfs. Dabei wurden in der Sitzung vorwiegend die vorgeschlagene Zielsetzung sowie der Anwendungsbereich des Standardentwurfs diskutiert. Der IFRS-FA begrüßte die vorgeschlagene Zielsetzung des Projekts und den vorgeschlagenen Anwendungsbereich des Standardentwurfs. Die vorgeschlagene Erleichterung der Berichterstattung von Tochter­unternehmen (i. S. einer Reduzierung des Umfangs der Anhangangaben) sei zu begrüßen. Gleichwohl erscheine der Standardentwurf für deutsche Kapitalgesellschaften nur von begrenzter Relevanz, da die freiwillige Aufstellung eines Einzelabschlusses nach IFRS nicht von der Pflicht zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses befreit. Mögliche Anwendungsfälle des vorgeschlagenen neuen IFRS wären hingegen (EU-Indossierung vorausgesetzt) der Teilkonzernabschluss einer deutschen Tochtergesellschaft, der freiwillig nach IFRS erstellt wird.

Der IFRS-FA beschloss, eine Stellungnahme zum Standardentwurf an den IASB zu erarbeiten sowie die interessierte Öffentlichkeit durch gezielte Einbindungsaktivitäten einzubinden. Die Diskussion zum IASB Standardentwurf wird in der kommenden FA-Sitzung fortgesetzt.

(PM DRSC vom 8.11.2021))