Hintergrund meiner Bitte ist, dass wir, die Vertreter der Berufsstände der Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer (WP/vBP) wie auch der Steuerberater (StB), uns auf Nachfrage gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium bereit erklärt haben, bei der Stellung von Anträgen auf Überbrückungshilfe für KMU und Selbstständige mitzuwirken. Anträge nur über WP/vBP oder StB
Anträge können nach der Konzeption der Bundesregierung nur über WP/vBP oder StB gestellt werden. Damit soll ein Missbrauch bei der Antragstellung verhindert werden und die Antragstellung selbst unbürokratisch und in geordneten Bahnen ablaufen. Die Hilfen sollen bereits ab 1. Juli 2020 für den Zeitraum Juni bis August 2020 beantragt werden können.
Formal wird die Hilfe von den Bundesländern ausgegeben. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich bereit erklärt, eine bundeseinheitliche Plattform zur Verfügung zu stellen.
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