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BFH: Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EStG

Der BFH hat mit Urteil vom 9.6.2021 – VI R 16/19 – entschieden:

1. Der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gemäß § 3b EStG steht es nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten, (tarif-)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen. Die nach § 3b EStG erforderliche Trennung von Grundlohn und Zuschlägen wird hierdurch nicht aufgehoben (Bestätigung des BFH-Urteils vom 17.06.2010 – VI R 50/09, BFHE 230, 150, BStBl II 2011, 43).

2. Die Steuerbefreiung nach § 3b EStG setzt nicht voraus, dass der Bruttolohn in Abhängigkeit von den zu begünstigten Zeiten geleisteten Tätigkeiten variabel ausgestaltet sein muss.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2021-2582-1