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BaFin: Faire Umsetzung des BGH-Urteils zu AGB-Änderungen erwartet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erwartet von Kreditinstituten, dass sie das BGH-Urteil vom 27.4.2021 – XI ZR 26/20 – zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen. Sie hat dazu am 26.10.2021 eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht (abrufbar unter: www.bafin.de). Die Erwartungshaltung der Aufsicht umfasst folgende Aspekte: (1) klare und verständliche Unterrichtung der Kundinnen und Kunden über die Konsequenzen des BGH-Urteils; (2) Benennung eines Kontakts für Fragen von Kundinnen und Kunden; (3) Implementierung neuer Vertragsgrundlagen und keine weitere Erhebung von rechtsgrundlosen Entgelten; (4) vollständige Information über Änderungen, um die Bezifferung eines Erstattungsanspruchs zu ermöglichen; (5) Erstattung von zu Unrecht erhobenen Entgelten; (6) Bildung von Rückstellungen.

(Meldung BaFin vom 26.10.2021)